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Kennen Sie die Freigrenzen?

Zollbestimmungen der EU

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Hier können Sie sich über geltende Freimengen bei Reisen innerhalb der EU und bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern informieren.

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Die Zollbestimmungen der EU– was Reisende über Zölle in der Europäischen Union wissen sollten

In Deutschland gelten die Zollbestimmungen der Europäischen Union, sodass bei Reisen innerhalb der EU-Grenzen keine Zölle oder Aus- und Einfuhrabgaben erhoben werden – allerdings gibt es Ausnahmen:

Bei Reisen innerhalb der EU können zwar generell Waren für den privaten Gebrauch zollfrei mitgeführt werden, aber für Tabakwaren, Kaffee und Alkohol gibt es Höchstgrenzen. Denn diese Genussmittel unterliegen in Deutschland der Verbrauchsteuer.

Aber keine Sorge: Die Freimengen sind relativ großzügig bemessen. Sie dürfen bei Reisen innerhalb der EU beispielsweise bis zu 800 Zigaretten oder 200 Zigarren sowie bis zu 10 Kilo Kaffee einführen. Bei Alkohol sollten Sie sich genau über die Zollbestimmungen der EU informieren, da hier die Zollfreimengen etwas komplizierter ausfallen: Zwar können Sie bis zu 110 Litern Bier einführen, aber lediglich bis zu 10 Liter Spirituosen oder alkoholhaltige Mixgetränke wie Alkopops.

Gut zu wissen: Wein ist laut den Zollbestimmungen der EU nicht von Höchstgrenzen betroffen.

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Wichtig bei Auslandsreisen – die Zollbestimmungen der EU für Souvenirs aus dem Urlaub

Bei Einreisen in die EU aus Nicht-EU-Staaten können generell im Reisegepäck nichtkommerzielle Waren in begrenzten Mengen zoll-, mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei eingeführt werden – aber jeder EU-Staat entscheidet über die Grenzmengen.

Wer beispielsweise aus einem Nicht-EU-Land, häufig auch als Drittland bezeichnet, nach Deutschland einreisen möchte, sollte sich zuvor über die Zollbestimmungen zu Freimengen informieren. Die Mengen- und Wertgrenzen gelten ausschließlich für Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, also für Geschenke, Souvenirs und Urlaubsmitbringsel. Hier dürfen Sie Freimengen bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro einführen. Für Flug- bzw. Seereisende sind sogar Freigrenzen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro zollfrei.

Die Zollbestimmungen der EU sehen übrigens bei Reisenden unter 15 Jahren lediglich einen Warenwert von insgesamt 175 Euro vor.

Besondere Zollbestimmungen bei Tabak, Alkohol und Kaffee

An Tabakwaren dürfen Sie insgesamt 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder entsprechend zusammengestellte Mengen in die EU einführen. Bei Alkohol und alkoholhaltigen Getränken liegen die Grenzwerte bei 16 Litern Bier und 4 Litern nicht schäumender Weine sowie bei einem Liter für Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder bei zwei Litern für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent.

Wer bei einer Kontrolle mit größeren Mengen erwischt wird, muss mit Strafen rechnen.

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LKW-Gefahrgutkontrolle Bremerhaven

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