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§-Schlupfloch: Sparfüchse

Sparfüchse

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In vielen Alltagssituationen möchte man sparen, hat aber kein Recht dazu. 

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1. Schlupfloch: Maklerprovision

Durch einen Anruf beim Makler kommt noch kein Vertrag zustande, solange der Kontakt zum Vermieter auf eigene Faust hin geschieht. Einen Provisionsanspruch hat der Makler in diesem Fall nicht. (§652 BGB) 

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2. Schlupfloch: Klauseln im Mietvertrag

Eine Klausel, wonach der Mieter die Wohnung beim Auszug „fachmännisch renoviert“ übergeben muss, ist unzulässig. Das ist allerdings kein Freibrief für unsauberes Arbeiten. (OLG Stuttgart, Az.8 RE Miet 2/92) 

§-Schlupfloch: Sparfüchse

§-Schlupfloch: Sparfüchse

Die alte Wohnung selber renovieren oder ein nicht vorhandenes Superschnäppchen– in vielen Alltagssituationen möchte man sparen, hat aber kein Recht dazu – angeblich!

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3. Schlupfloch: Nachbars Laub

Als betroffener Grundeigentümer müssen Sie den Laubbefall von Nachbars Seite entschädigungslos hinnehmen. Wer auf einem parkähnlichem Grund wohnt und die Vorzüge eines begrünten Wohngebiets genießt, muss umgekehrt leider auch saisonbedingte Einwirkungen der Begrünung dulden. (LG Stuttgart, Urteil v. 28.10.1987 - 9 U 161/87) 

4. Schlupfloch: Schwarzarbeit

Trotz der Tatsache, dass Schwarzarbeit verboten ist, urteilte der Bundesgerichtshof bezüglich eines Falls mangelhafter Bauausführung zu Gunsten der Bauherren. Das heißt: auch bei Schwarzarbeit besteht ein Anspruch auf fachmännische Durchführung der Arbeit und auf einen konkreten Werkerfolg. (GH) VII ZR 42/07 

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5. Schlupfloch: Superschnäppchen

Wer für eine Ware wirbt – egal, ob sie im Sonderangebot ist oder nicht - der muss sicherstellen, dass sie auch in angemessener Menge und angemessen lange vorhanden ist. Als Faustregel gilt, dass der Vorrat für die zu erwartende Nachfrage mindestens zwei Tage halten muss. (§5 Abs.1 S.2 Nr.1 UWG) 

6. Schlupfloch: eingeschränktes Halteverbot

Tatsächlich darf man im eingeschränkten Haltverbot aus jedem beliebigen Grund halten. Man muss allerdings nach drei Minuten auch wieder weiterfahren. Wer allerdings sein Fahrzeug be- oder entladen will, für den gilt die 3 Minutenregel nicht. Dann darf es auch länger dauern, solange der Ladevorgang ohne Verzögerung erfolgt. (§41 Abs. 2) 

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7. Schlupfloch: Steuererklärung

Der 31. Mai ist nur die gesetzliche Abgabefrist für diejenigen, die überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Die meisten Nur-Arbeitnehmer, die über keine sonstigen Einkünfte verfügen, gehören gar nicht zu dieser Gruppe. (§149 AO 1977) 

8. Schlupfloch: Selbst ist der Mann

Den Herd selber anschließen darf der Laie nicht. Das ist nicht nur gefährlich, sondern sogar gesetzlich verboten, solange die Anschlüsse nicht von einem Fachmann abgenommen wurden. (§13 NAV) 

Linktipps:

Die Homepage unseres Rechtsanwalts Alexander Stephens:
http://www.xn--anwaltskanzleimnchen-3ec.de/

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