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Punktekatalog

Für welche Verkehrssünden gibt’s Punkte?

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© dpa

Die berüchtigten Punkte in Flensburg sind bei Autofahrern gefürchtet. Im Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes sind Verkehrsverstöße genau geregelt.

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Punktekatalog regelt Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung

Selbst Nicht-Autofahrern sind sie ein Begriff: Die gefürchteten Punkte in Flensburg. Dabei gilt: Wer sich noch nie etwas zuschulden hat kommen lassen, der hat auch kein Punktekonto im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Wer aber zum Beispiel beim Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung erwischt wurde, beim Fahren ohne Anschnallgurt oder unter Alkoholeinfluss, oder wer das Datum der nächsten TÜV-Kontrolle oder Abgasuntersuchung nicht eingehalten hat, muss damit rechnen, entsprechend Punkte auf sein Punktekonto zu bekommen. Sind acht Punkte erreicht, verliert der Fahrer seine Fahrerlaubnis.

Erst nach einem festgelegten Zeitraum und nach bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung gibt es den Führerschein zurück. Der Zweck des Punktesystems und des Punktekatalogs ist vor allem, Mehrfachtäter im Straßenverkehr zu identifizieren und psychologisch auf sie einzuwirken.

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Mit neuem Punktesystem hat sich auch der Punktekatalog geändert

K1 Magazin

Das neue Punktesystem

Ab 01. Mai ist alles anders und der Führerschein bereits ab 8 Punkten weg. Aber was genau ändert sich? K1 Magazin hat bei Experten nachgefragt und die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

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Im Jahr 2013 wurde das bis dahin gültige Punktesystem reformiert und im Zuge dessen auch ein neuer Punktekatalog erarbeitet. Das ehemalige Verkehrszentralregister wurde in Fahreignungsregister umbenannt und die maximal zulässige Punktezahl von 18 auf 8 reduziert. Nicht wenige Fahrer profitierten von der Umstellung, da einige Eintragungen nicht in das neue Fahreignungsregister übernommen werden konnten. Alle anderen Punkte wurden aber entsprechend umgerechnet. Im neuen Punktekatalog sind, genau wie im alten System, alle Verkehrsverstöße und die entsprechenden Punkte genau geregelt. Grundsätzlich gilt:

  • Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, werden mit einem Punkt bewertet.
  • Straftaten ohne Fahrverbot sowie Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit in beträchtlicher Weise beeinträchtigen, werden mit zwei Punkten bewertet.
  • Straftaten, bei denen der Führerschein gesperrt oder entzogen wird, werden mit drei Punkten bewertet.
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Verwarnungen und Punkteabbau – alles genau geregelt

Wie für viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gilt auch im Punktekatalog eine Verjährungsfrist. Sie richtet sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit und nach der Anzahl der Punkte:

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden nach zwei Jahren und sechs Monaten aus dem Register getilgt.
  • Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt.
  • Straftaten mit drei Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht.

Grundsätzlich gilt: Bevor der Führerschein entzogen werden kann, müssen die gesetzlich festgelegten Mahnungen erfolgen. Bei vier oder fünf Punkten wird der Führerscheininhaber schriftlich ermahnt, bei sechs oder sieben Punkten kostenpflichtig verwarnt. Erfolgt dies nicht, muss der Punktestand beim Überschreiten der 8-Punkte-Grenze auf fünf Punkte zurückgestuft werden.

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