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Achtung Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung - Wenn Schuldner nicht zahlen

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Wer seine Schulden nicht zahlt, muss in letzter Instanz mit einer Zwangsvollstreckung rechnen. Aber wie kommt es eigentlich zu einer Zwangsvollstreckung?

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Zwangsvollstreckung – von Pfändung über einen Offenbarungseid bis zur Zwangsversteigerung

Wer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, muss im schlimmsten Fall mit einer Zwangsvollstreckung rechnen. Aber was genau ist eigentlich eine Zwangsvollstreckung? Als Zwangsvollstreckung wird ein staatliches Verfahren bezeichnet, das der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Ansprüchen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner dient.

Mit anderen Worten: Wer seine Schulden bei seinen Gläubigern nicht begleichen kann oder will, kann per gerichtlichem Bescheid dazu verpflichtet werden. Wer diesen Forderungen nicht nachkommt, kann in letzter Instanz einen Vollstreckungsbescheid erhalten, der vom Gerichtsvollzieher als offiziellem Vertreter des Staates vollzogen wird.

Übrigens: Zwangsvollstreckung darf nur von staatlichen Stellen durchgeführt werden – die eigene zwangsweise Durchsetzung von Forderungen gegenüber Schuldnern, beispielsweise durch Gewaltandrohung oder durch Schuldeneintreiber, ist rechtswidrig.

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Zahlungsverzug, Mahnungen, Inkassoverfahren – Wege bis zur Zwangsvollstreckung

Bevor es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, ist es meist ein langer Weg. Zunächst muss ein Fall alle Stufen eines Mahnverfahrens durchlaufen. Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

Wer berechtigte Forderungen seiner Gläubiger nicht fristgerecht bezahlt, beispielsweise Rechnungen, erhält zunächst meist mehrere Mahnungen. Aber Achtung: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Abmahnungen – Unternehmen mahnen ihre Kunden aus reiner Kulanz. Vertrauen Sie also nicht auf die Geduld und Kulanz Ihrer Gläubiger! Wer auch auf das kaufmännische Mahnverfahren nicht reagiert, kann mit einem Inkassoverfahren rechnen. Hier übernimmt ein gewerbliches Inkassounternehmen die Beitreibung der Forderungen. Der Schuldner erhält nun eine Zahlungsaufforderung, die neben der ursprünglichen Hauptforderung auch Nebenforderungen und Inkassokosten beinhaltet – der zu zahlende Betrag wird also immer höher. Sowohl alle Anfragen und die Kommunikation sowie die Zahlungen müssen nun an das Inkassounternehmen erfolgen. Geschieht dies nicht, scheitert das Inkassoverfahren und ein gerichtliches Mahnverfahren folgt. Wer auf einen Mahnbescheid nicht reagiert, muss schließlich mit einem Vollstreckungsbescheid rechnen.

Die Zwangsvollstreckung – Pfändung, eidesstattliche Erklärung und Schuldnerverzeichnis

Wenn es zu einem vollstreckbaren Titel wie einem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid kommt, kann es zu einer Lohnpfändung kommen. Meist wird der Gerichtsvollzieher allerdings zunächst versuchen, bewegliches Vermögen wie Schmuck oder andere Wertgegenstände zu vollstrecken.

Gerichtsvollzieher können bei einer Sachpfändung ein Pfandsiegel anbringen, umgangssprachlich „Kuckuck“ genannt – wer das Siegel wieder entfernt, begeht eine Straftat. Findet der Gerichtsvollzieher nichts von ausreichendem Wert vor, muss der Schuldner eine eidesstattliche Erklärung, früher Offenbarungseid genannt, abgeben. Zudem erfolgt ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts.

Eine Zwangsvollstreckung kann auch Immobilien und Grundstücke betreffen, die bei einer Zwangsversteigerung veräußert werden – für den Schuldner meist ein erheblicher Verlust, zumal er alle Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

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