§-Schlupfloch: Spaß
Paragraphen-Schlupfloch „Spaß“
Eine Party zu Hause: viele Gäste, laute Musik – der Krach mit den Nachbarn ist programmiert. Muss man sich das gefallen lassen? Alles was Spaß macht, hat zwar auch Grenzen. Aber was darf man überhaupt – welche Rechte gibt es? Abenteuer Leben zeigt die unglaublichsten Paragraphen-Schlupflöcher rund um alles, was Spaß macht.
1. Schlupfloch: Kartenverkauf
Grundsatz der Privatautonomie regelt das „Ob“ und „Wie“ der Vertragsgestaltung.
Nach Art. 2 GG steht es jedem frei, zu wählen ob bzw. mit wem er einen Vertrag schließen will und wie er diesen inhaltlich gestaltet.
Art. 2 GG
Gewerblicher Kartenverkauf
Der gewerbliche Kartenverkauf ohne Genehmigung ist verboten. Macht man es trotzdem, so ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 2500€ geahndet wird. Viele Stadionbetreiber schließen auch den Privatverkauf vor dem Spiel aus.
§56 GewO
2. Schlupfloch: Partylärm
Lärmbelästigung ist nach dem Gesetz, wer ohne berechtigten Anlass Lärm erregt. Eine Party ist kein berechtigter Anlass. Hält man sich nicht an die gesetzlichen Ruhezeiten, muss man mit einer Strafe rechnen.
§ 117 OWiG
3. Schlupfloch: Pizzadienst
Bekommt man unbestellte Ware geliefert, hat der Lieferant oder Verkäufer keinen Anspruch auf Bezahlung oder Abnahme der gelieferten Sache.
§ 241 a BGB
4. Schlupfloch: Eigene Getränke
Der Verzehr eigener Getränke im Fitnesscenter darf nicht verboten werden. Das gilt auch, wenn der Fitnessclub dies in seinen AGB`S ausdrücklich verbietet.
§ 307 Abs. 1,2 BGB
5. Schlupfloch: Defektes Laufband
Das Fitnesscenter muss für Sachschäden aufkommen, wenn eine defekte Kraftmaschine dafür verantwortlich war. Schließt der Fitnessclubbetreiber eine Haftung in den AGB’s aus, so ist diese Klausel unwirksam.
§ 280 Abs. 1 BGB
6. Schlupfloch: Spaßige Nachbarn
Geschlechtsverkehr kann nicht mehr zum „normalen Mietgebrauch“ gerechnet werden, wenn das Paar dabei so laut ist, dass die Mitbewohner des Hauses aufwachen oder sich erheblich gestört fühlen. Das kann im schlimmsten Fall auch ein Kündigungsgrund sein.
Az.: 18(11) C 766/94
Linktipps:
Die Kontaktdaten unseres Experten, des Rechtsanwalta Johann Dullinger
http://www.lsb-partner.de/V2/index.php
Weitere Tipps zu Ihren Rechten im Fitnesscenter
http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/dienstvertrag/fitnessstudios.htm


















































