§-Schlupfloch: PS-starke Schlupflöcher
1. Schlupfloch: Ortsschild passiert, Strafe kassiert?
Jedem Autofahrer muss eine angemessene Reaktionszeit gegeben werden, damit er auch reagieren kann. Das heißt: Direkt hinter dem Ortsschild darf nicht geblitzt werden – mindestens 100 Meter müssen zwischen Verkehrszeichen und Blitzer liegen. Die Werte unterscheiden sich je nach Bundesland, liegen aber zwischen 100 und 200 Metern. Das gilt übrigens auch an der Ortsausfahrt.
Akz. 31-1132.10/66
2. Schlupfloch: Von der Werbung versprochen, Versprechen gebrochen?
Wirbt der Händler mit einer Geländefahrt für das Auto, darf der Kunde davon ausgehen, dass er es auch auf diese Weise testen darf – und zwar mit allen Konsequenzen, samt Schlamm! Der Kunde muss die Autowäsche nicht zahlen!
§ 5 UWG
3. Schlupfloch: Kein Verkauf, Miete obendrauf?
Ein brandaktuelles Schlupfloch, denn Richter haben 2011 geurteilt: Ein Autohändler, der für seinen Kunden ein Fahrzeug verkaufen soll, darf neben der Provision keine Stellplatzmiete verlangen – auch dann nicht, wenn er am Ende gar keine Provision bekommt, weil kein Verkauf stattgefunden hat. Andernfalls werde der Kunde unangemessen benachteiligt.
BGH, Akz. III ZR 78/10
4. Schlupfloch: Nach Kauf zerkratzt, Haftung geplatzt?
Tatsächlich kann nur der Mangel geltend gemacht werden, der schon beim Kauf vorhanden war! Aber es gibt ein Schlupfloch, denn der Händler hat mit Patrick einen Abholtermin vereinbart. Steht das Auto bis dahin auf dem Gelände des Händlers, trägt dieser bis zur tatsächlichen Übergabe auch die Verantwortung für den Wagen. Er muss also sogar für nachträgliche Schäden haften!
§ 446 BGB
5. Schlupfloch: Hinweis verschmissen, Riemen gerissen?
Tatsächlich muss die Werkstatt die Kosten für den Motortausch übernehmen. Der Grund: Es gehört zu den Pflichten bei einer Inspektion, den Fahrzeugzustand zu beurteilen und auch die anstehenden Reparaturen und Wartungen festzustellen. Die Werkstatt muss sogar auf anstehende Wartungen und Reparaturen hinweisen – auf jeden Fall dann, wenn die Maßnahme innerhalb der kommenden drei Monate oder 5000 Kilometer ansteht. Tut sie dies nicht, muss sie für eventuelle Schäden aufkommen.
Akz. 4 U 171/09
6. Schlupfloch: Schnäppchen gemacht, der Händler lacht?
Durch das Einstellen eines Angebots in einer Internetauktion gibt man ein rechtsverbindliches Angebot ab – dieses ist unwiderruflich. Sobald jemand bietet, kommt das Angebot zustande. Was viele nicht wissen: Beendet man die Auktion vorzeitig, schließt man einen Vertrag mit demjenigen ab, der zu diesem Zeitpunkt der Höchstbietende war – die Sache ist also rein rechtlich verkauft!
Akz.: VIII ZR 305/10
7. Schlupfloch: Nicht mehr neu, trotzdem teuer?
Ein auf einen Kfz-Händler zugelassenes Motorrad, das für Vorführungen eingesetzt wurde und eine Laufleistung von bspw. 35 Kilometern aufweist, gilt als Gebrauchtfahrzeug. Der Händler darf das Motorrad nicht mehr als „neu“ oder gar „fabrikneu“ verkaufen. Der Tachostand eines Neuwagens darf übrigens lediglich Kilometerzahlen aufweisen, die der Überführung des Wagens dienten – insgesamt maximal 1.000 Kilometer.
§ 434 Abs. 1 BGB


















































