§-Schlupfloch: Mietrecht
Paragraphen-Schlupfloch "Mietrecht"
My home is my castle! Auch wenn es nur gemietet ist. Oder? Welche Rechte habe ich denn überhaupt als Mieter in meinen „vier Wänden“ und wie viel darf der Vermieter? Darf er eine Verdienstbescheinigung fordern? Die Nebenkosten erhöhen? Kann er darauf bestehen, dass vor dem Auszug renoviert wird? Abenteuer Leben hat sie gefunden: acht wichtige Paragraphen –Schlupflöcher, die endlich Klarheit zwischen Mieter und Vermieter schaffen.
1. Paragraphen-Schlupfloch: Verdienstbescheinigung
Fragen nach der Verdienstauskunft müssen vom Mieter wahrheitsgemäß beantwortet werden. Andernfalls kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten
(§ 123 BGB)
2. Paragraphen-Schlupfloch: Untermieter
Der Vermieter muss zwar informiert werden, darf die Erlaubnis allerdings nicht verweigern. Hat der Mieter ein berechtigtes Interesse, wie den Einzug seiner Lebensgefährtin, so hat er auch das Recht, sie bei sich einziehen zu lassen.
(§ 553 BGB)
3. Paragraphen-Schlupfloch: Nebenkosten
Der Mieter hat prinzipiell die vollen Betriebskosten der Wohnung und des gemeinschaftlich genutzten Wohnraums zu tragen. Das sind alle Kosten, die durch die Nutzung des Gebäudes, der Nebengebäude, der Gartenanlage etc. laufend entstehen.
(§ 556 BGB)
4. Paragraphen-Schlupfloch: Reparaturen
Der Vermieter ist zur Behebung des Schadens verpflichtet und in dringenden Fällen muss er nicht einmal vorher informiert werden. Allerdings: wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat, muss er selbst die Kosten tragen.
(§ 535, i. V. m. 536 a und c)
5. Paragraphen-Schlupfloch: Nächtliche Dusche
Laut Rechtsprechung ist es nicht verboten, auch nachts zu duschen. Allerdings setzen die Gerichte der nächtlichen Körperpflege zeitliche Grenzen. Nach 30 Minuten sollte die Duschzeit beendet sein, ansonsten riskiert er eine Abmahnung wegen unzulässigen Lärms.
(§ 242 BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG)
6. Paragraphen-Schlupfloch: Wohnungsbesichtigung
Mit dem Mieten einer Wohnung, erwirbt man auch das alleinige Recht, darüber zu bestimmen, wer die Wohnung wann und warum betreten darf. Der Vermieter darf also nur dann die Wohnung besichtigen lassen, wenn er vorher einen Zeitpunkt vereinbart hat.
(Art. 2 GG)
7. Paragraphen-Schlupfloch: Satellitenschüssel
Eine Satellitenschüssel darf prinzipiell angebracht werden. Es kann nur dann die Entfernung dieser verlangt werden, wenn das betroffene Haus über Kabelanschluss verfügt. Gleiches gilt, wenn beim Anbringen die Bausubstanz beschädigt wird.
(Art. 5 GG)
8. Paragraphen-Schlupfloch: Renovieren
Fristenregelung zur Wohnungsrenovierung sind unwirksam, solange kein Anstrich vorgesehen und nötig ist. Ist keine dementsprechende Klausel im Vertrag, muss also nicht gestrichen werden.
(§ 307 BGB)
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